Wie schon unter dem Menuepunkt Mitglied werden erläutert, kann Jede*r einen Antrag zur Aufnahme in die Selbstbaugenossenschaft Berlin eG stellen. Auch wenn keine Absicht besteht, eine unserer Wohnungen nutzen zu wollen. Das ist dann eine Fördermitgliedschaft. Ein anderes Finanzierungsmodell für unsere Genossenschaft wurde von der Generalversammlung beschlossen und im Mai 2015 in die Satzung aufgenommen. Siehe Paragraph 34 (4) der Satzung.